GEZ II
GEZ II from www.hans-juergen-gaebel.de

Was ist die GEZ?

Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) ist eine Organisation, die in Deutschland dafür verantwortlich ist, Rundfunkgebühren zu erheben. Diese Gebühren werden von jedem Haushalt, der einen Fernseher oder ein Radio besitzt, gezahlt. Die GEZ ist dafür zuständig, die Gebühren einzuziehen und sicherzustellen, dass alle Haushalte ihre Beiträge leisten.

Wer kann eine GEZ-Befreiung beantragen?

Manche Haushalte können eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen. Dazu gehören unter anderem Sozialhilfeempfänger, Studenten, Menschen mit Behinderung und Rentner. Es gibt verschiedene Gründe, warum man eine Befreiung beantragen kann.

Grund Nummer 401: Empfänger von Sozialhilfe

Menschen, die Sozialhilfe erhalten, können eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen. Dazu müssen sie einen Antrag stellen und nachweisen, dass sie Sozialhilfe beziehen. Wenn der Antrag genehmigt wird, müssen sie keine Rundfunkgebühren mehr zahlen.

Grund Nummer 402: Empfänger von Arbeitslosengeld II

Empfänger von Arbeitslosengeld II können ebenfalls eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen. Sie müssen nachweisen, dass sie Arbeitslosengeld II beziehen und einen entsprechenden Antrag stellen.

Grund Nummer 403: Empfänger von BAföG

Studenten, die BAföG erhalten, können eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen. Dazu müssen sie einen entsprechenden Antrag stellen und nachweisen, dass sie BAföG erhalten.

Grund Nummer 404: Empfänger von Ausbildungsförderung

Auch Menschen, die Ausbildungsförderung erhalten, können eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen. Dazu müssen sie einen Antrag stellen und nachweisen, dass sie Ausbildungsförderung erhalten.

Grund Nummer 405: Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung können eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “RF” oder “aG” besitzen. Auch hier müssen sie einen Antrag stellen und den Schwerbehindertenausweis vorlegen.

Grund Nummer 406: Empfänger von Pflegegeld

Menschen, die Pflegegeld erhalten, können eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen. Dazu müssen sie einen Antrag stellen und nachweisen, dass sie Pflegegeld erhalten.

Grund Nummer 407: Empfänger von Blindenhilfe

Empfänger von Blindenhilfe können eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen. Dazu müssen sie einen Antrag stellen und nachweisen, dass sie Blindenhilfe erhalten.

Grund Nummer 408: Heime und Anstalten

Heime und Anstalten können ebenfalls eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen. Dazu müssen sie einen Antrag stellen und nachweisen, dass sie als Heim oder Anstalt gelten.

Grund Nummer 409: Konfessionelle Einrichtungen

Konfessionelle Einrichtungen wie Kirchen und Klöster können eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen. Dazu müssen sie nachweisen, dass sie als konfessionelle Einrichtung gelten und einen entsprechenden Antrag stellen.

Grund Nummer 410: Befreiung aus religiösen Gründen

Menschen, die aus religiösen Gründen keine Rundfunkgebühren zahlen möchten, können eine Befreiung beantragen. Dazu müssen sie nachweisen, dass sie aus religiösen Gründen keine Rundfunkgebühren zahlen möchten und einen entsprechenden Antrag stellen.

Fazit

In Deutschland gibt es verschiedene Gründe, warum man eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen kann. Wenn Sie zu einer der oben genannten Gruppen gehören, sollten Sie einen Antrag stellen und nachweisen, dass Sie berechtigt sind, eine Befreiung zu erhalten. So können Sie sich die Rundfunkgebühren sparen und Geld sparen.

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